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eCommerce & WirtschaftSteuern

Verkaufen über Amazon.com

Thomas Matisheck
Last updated: 2023/05/17 at 11:05 PM
Thomas Matisheck
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Wenn man als Seller anfängt über Amazon zu verkaufen, dann startet man klassischerweise erstmal mit dem Verkauf und der Lagerung in Deutschland. Nach und nach wird sich dann über die Lagerung in Polen und Tschechien an das PAN-EU Programm von Amazon heran getastet.

Der Verkauf in Europa ist klar geregelt und die man weiß, an welche rechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen man sich zu halten hat. Die steuerrechtlichen Meldungen erfolgen in den jeweiligen Ländern über Dienstleister bzw. die Verkäufe in andere Länder werden im Rahmen von B2C über das OSS europaweit gemeldet.

Nach dem PAN-EU Programm ist für viele Händler der nächste Schritt der Verkauf auf Amazon.com.

Im Amerika ist alles größer: Die Möglichkeiten aber auch die Kosten. Steuerlich ist es aber in vielen Dingen einfacher. So führt Amazon für fast alle Staaten die Umsatzsteuer ab. Das macht es für den Verkauf in den USA als Seller bequem zumindest, so lange man von Amazon.com aus auch nur nach Amerika und nicht nach Europa verkauft.

Immer wieder kommt es vor, dass von Amazon.com aus auch Verkäufe nach Europa gehen. Und dieses ist steuerlich problematisch.

Warum:

Grundsätzlich steht bei Verkäufen aus dem Drittland (Amerika) nach Europa Amazon als elektronische Schnittstelle in der Verpflichtung, die Umsatzsteuer auf diese Verkäufe abzuführen. Jedoch erkennt Amazon, dass der Verkäufer eine Gesellschaft mit Sitz zum Beispiel in Deutschland ist. Daher wird hier keine Umsatzsteuer automatisch abgeführt.

Auch das OSS-Verfahren findet keine Anwendung, da dieses Verfahren einen Verkauf (und damit eine steuerliche Registrierung vom Versandland) zwischen zwei europäischen Ländern voraussetzt.

Für Verkäufe aus dem Drittland nach Europa kommt demnach nur das IOSS-Verfahren in Betracht. Dieses wiederum bedeutet eine entsprechende Registration und Abgabe- und Zahlungsverpflichtungen, die regelmäßig erfüllt werden müssen, damit man nicht vom IOSS-Verfahren ausgeschlossen wird.

Da dieses insgesamt sehr komplex und aufwendig ist und in den meisten Fällen in keiner Relation zu den Umsätzen steht, ist der Praxistipp sehr simpel: Man kann auf Amazon.com den Verkauf nach Europa deaktivieren. Und genau das solltet Ihr machen, damit die steuerlichen Themen nicht zu komplex werden.

Durch das Plattform-Steuertransparenzgesetz werden die europäischen Finanzämter künftig über sämtliche Transaktionen jährlich informiert. Daher kann eine Missachtung der korrekten steuerlichen Würdigung im schlimmsten Falle zu einer Sperrung des Accounts führen.

Thomas Matisheck 17. Mai 2023 17. Mai 2023
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