Ab dem 28. Juni 2025 werden barrierefreie Onlineshops in Deutschland verpflichtend sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in nationales Recht um und betrifft Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro. Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen über ihren Shop anbieten, sind ausgenommen. Die Umsetzung und Überprüfung der Barrierefreiheit obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Länder – und vermutlich werden in Deutschland auch nicht lange die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auf sich warten lassen.
Barrierefreiheit ist wichtig, da Menschen unterschiedliche Behinderungen und Einschränkungen haben. Beispielsweise sind blinde oder sehbehinderte Menschen auf Screenreader angewiesen, während Analphabeten von Audio-Dateien profitieren können. Ältere Menschen haben Schwierigkeiten mit zu geringen Farbkontrasten, und schwerhörige Menschen benötigen Untertitel, um Videos zu verstehen. Menschen mit eingeschränkter Motorik können Schwierigkeiten bei der Mausnavigation haben. Barrierefreiheit ist daher ein Thema der Nutzerfreundlichkeit für alle Konsumenten und sollte von Designern, Entwicklern und Content-Managern berücksichtigt werden. Viele Unternehmen sind sich bisher nicht ausreichend bewusst, wie relevant Barrierefreiheit im digitalen Raum ist. Um barrierefreie Onlineshops zu schaffen, ist ein Perspektivwechsel und eine strukturierte Analyse notwendig. Unternehmen können externe Unterstützung hinzuziehen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Übrigens: Etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind schwerbehindert, und viele weitere Menschen haben leichte bis mittlere Behinderungen. Es gibt viele verschiedene Arten von Behinderungen wie Sehbeeinträchtigung, Hörbeeinträchtigung, motorische Beeinträchtigungen, kognitive Beeinträchtigungen, Photosensibilität und auch Mehrfachbeeinträchtigungen.
Die Entwicklung eines barrierefreien Angebots kann aufwändig sein, da das Gesetz 92 Prüfschritte vorsieht. Unternehmen, die alle Kriterien erfüllen, erhalten das Prüfzeichen „Konformität gemäß BITV 2.0 / EN 301 549“.
Zusätzlich verbessert ein barrierefreier Onlineshop aber auch das Nutzererlebnis für alle Besucher und steigert die Verweildauer sowie die Conversions. Durch eine bessere Usability lassen sich Folgekosten vermeiden, da Nutzungsfehler minimiert und Anfragen beim Kundenservice reduziert werden. Einfache Checkout-Prozesse können auch Kaufabbrüche reduzieren und langfristig das Ranking bei Suchmaschinen verbessern.
Es gibt eine großzügige Übergangsphase bis 2025 – und viele werden wahrscheinlich die Kosten und Mühen möglichst weit hinauszögern.
Also: Die Umsetzung ist nicht trivial und die Investition muss sowie gemacht werden. Setzt es bitte zeitnah um – auch um Probleme zu identifizieren und zu beheben. Denn sonst wird es wie oft sein: Hektisch wird am Ende der Übergangsfrist noch was gebastelt, beinhaltet aber Fehler und die Abmahnungen stehen in den Startlöchern.
Lest hier weiter, was konkret zu tun ist:
https://wortfilter.eu/barrierefreiheit-was-konkret-tun-2/