Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen die Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet. Das Unternehmen ist im Auftrag von The Coca-Cola Company für die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken in Deutschland verantwortlich.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte Bedenken bezüglich der Geschäftspraktiken von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere im Hinblick auf Rabatte. Es besteht der Verdacht, dass diese Konditionen andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnten, und diese Anschuldigungen sollen genauer untersucht werden.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wird das Bundeskartellamt zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Cola-Getränke oder kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke eine marktbeherrschende Stellung oder relative Marktmacht innehat. Dies könnte das Unternehmen besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterwerfen. Zusätzlich werden die geforderten Konditionen von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel auf ihre Vereinbarkeit mit den kartellrechtlichen Vorgaben überprüft.
Besonderes Augenmerk wird auf die Rabattgestaltung gelegt und untersucht, ob diese dazu führt, dass Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels die gesamte Produktpalette von Coca-Cola, einschließlich Fanta, Sprite, Mezzo Mix, ViO, fuzetea und Powerade, nicht nur im Cola-Segment bewerben und platzieren, sondern auch außerhalb dieses Bereichs. Diese Praktiken könnten Auswirkungen auf die wettbewerblichen Möglichkeiten anderer Getränkehersteller in benachbarten Märkten haben.
Um alle relevanten Informationen zu sammeln, hat das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie, im Lebensmitteleinzelhandel und bei Coca-Cola selbst erlassen. Coca-Cola wird die Möglichkeit haben, zu allen Anschuldigungen umfassend Stellung zu nehmen und ihre Perspektive in den laufenden Ermittlungen einzubringen.