Wenn gefährliche Stoffe und Gemische auf eBay angeboten werden, besteht die gesetzliche Verpflichtung, Informationen zu den Gefahreneigenschaften hinzuzufügen. Dazu gehören Gefahrenhinweise, Gefahrenpiktogramme und das Signalwort, wie sie auf dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Kennzeichnungsetikett des Produkts angegeben sind.
Bei eBay steht ab sofort eine neue Funktion zur Verfügung, mit der die Verkäufer die Gefahreninformationen im Abschnitt „Rechtliche Hinweise“ hinzufügen können. Die Angaben können entweder bei der Erstellung eines neuen Angebots oder bei der Überarbeitung eines bestehenden Angebots gemacht werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die erforderlichen Informationen auf dem ersten Galeriebild des Angebots anzuzeigen.
Die Angabe von Gefahrenstoffen ist für viele Produkte verpflichtend, darunter Baustoffe (z.B. Bauschaum, Montageschaum, Zement, Kalk, Spachtel), Öle und Schmiermittel, Pflege- und Reinigungsmittel, Kleber und Klebstoffe, Druckgase, Rodentizide (Mäusegift, Rattengift usw.), Sprühdosen/Spraydosen, Lasuren, Chemikalien und andere.
Es wird gebeten, die Angebote bei eBay zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem eBay-Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien entsprechen. Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden sich im Rechtsportal und in der Hilfe bei eBay.