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Recht

Barbie – eine Lehrstück in Sachen gewerblicher Rechtschutz

Heidi Kneller-Gronen
Last updated: 2023/08/01 at 6:24 PM
Heidi Kneller-Gronen
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Foto von Elena Mishlanova auf Unsplash
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Von einer Modepuppe zum Hollywood-Star – Barbie hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Doch ihr Weg zur großen Leinwand wäre ohne geistiges Eigentum nicht möglich gewesen: Marken, Patente, Designs und Urheberrechte bilden das robuste IP-Portfolio der Marke.

Erfunden von Ruth Handler, Mitbegründerin von Mattel, wurde ein erster Prototyp der Puppe im Jahr 1961 patentiert. Weitere Patente folgten, darunter eines für ein bewegliches Taillengelenk. Es gibt 23 eingetragene EU-Marken, die den Markennamen von Barbie und verschiedene Versionen des Logos schützen. Auch Barbies Freund Ken ist durch eine Marke geschützt.

‚Barbiecore‘, das Wort, das einen Modetrend beschreibt, der von Barbies Looks inspiriert ist, ist eine von Mattel geschützte Marke.

Auch die Farbe Pink, die mit der Welt von Barbie verbunden ist (auch als ‚Barbie Pink‘ bekannt), ist in den USA als Farbmarke geschützt.

Die Marke hat eine starke Online-Präsenz gesichert, indem sie eine Vielzahl von Internet-Domänennamen registriert hat, die das Wort „Barbie“ enthalten.

Mattel war in unzählige rechtliche Auseinandersetzungen über Barbies geistige Eigentumsrechte verwickelt – eine kürzliche betraf das Design des Puppenkopfes. Bisher ist es dem Unternehmen gelungen, diese Rechte zu behalten.

Lizenz- und Merchandising-Deals sowie Markenkooperationen gehören zu den neuesten Schritten von Mattel, um das geistige Eigentum von Barbie zu nutzen und auszubauen.

Quelle: https://www.linkedin.com/posts/euipo_barbie-trademarks-intellectualproperty-activity-7088036646587121664-PZXN?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

Heidi Kneller-Gronen 1. August 2023 1. August 2023
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