Die Europäische Kommission plant, die Zollbefreiung für kleine Pakete im grenzüberschreitenden Online-Handel abzuschaffen. Derzeit sind Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro von der Zahlung von Zöllen befreit. Die Kommission plant jedoch, diese Freigrenze aufzuheben und stattdessen für alle Pakete Zölle zu erheben.
Die Abschaffung der Zollbefreiung für kleine Pakete wird von der Europäischen Kommission mit dem Ziel begründet, einen fairen Wettbewerb und gerechtere Handelsbedingungen sicherzustellen. Durch den steigenden grenzüberschreitenden Online-Handel entgehen den EU-Mitgliedstaaten derzeit erhebliche Einnahmen durch nicht erhobene Zölle auf geringwertige Waren. Die geplante Maßnahme soll diese Steuerverluste verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im EU-Raum schaffen.
Die Auswirkungen der geplanten Änderung sind jedoch umstritten. Befürworter argumentieren, dass die Abschaffung der Zollbefreiung für kleine Pakete zu einer gerechteren Besteuerung führen und den EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Einnahmen bringen würde. Gegner hingegen befürchten negative Auswirkungen auf Verbraucher und den grenzüberschreitenden Online-Handel. Sie argumentieren, dass höhere Kosten durch die Zollerhebung zu einem Rückgang der Bestellungen aus dem Ausland führen könnten.
Die Pläne der Europäischen Kommission wurden noch nicht abschließend beschlossen. Der Vorschlag muss von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament diskutiert und genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass es weitere Anpassungen und Verhandlungen gibt, um die Auswirkungen auf Verbraucher und den Online-Handel abzuschwächen.