Auch wenn die betreffenden Gesetze schon einige Zeit gelten, bestehen ganz offensichtlich bei sehr vielen Händlern doch noch große Unsicherheiten. Dies wird aktuell dadurch befeuert, weil u.a. Amazon gerade aktiv auf seine Händler zugeht und sie auffordert, entsprechende Informationen zu hinterlegen. Nun fragen sich viele Händler: Welche Informationen eigentlich?
Ich will versuchen, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:
Wer ist direkt vom Produkthaftungsgesetz angesprochen?
a. Hersteller
b. Quasi-Hersteller (Privat Label Produkte)
c. Importeure (in der EU ansässig, bringen Produkte aus einem Drittland in Verkehr
d. Händler, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann.
Welche Produkte sind betroffen?
Grundsätzlich erst einmal alle Produkte, die auf dem erweiterten Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden, müssen sicher sein.
Hersteller sind dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob ihre Produkte den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der EU entsprechen.
Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, die Konformitätsbewertung durchzuführen, die technischen Unterlagen zu erstellen, die EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung an einem Produkt anzubringen. Nur dann kann dieses Produkt auf dem EWR-Markt gehandelt werden.
Was muss der Händler tun?
- Eigenes Risikomanagement: Die Produkte selbst auf Sicherheitsrisiken überprüfen! Vorsicht vor allem bei Medizin-Produkten, Spielsachen, Handwerkerprodukten und Elektroprodukten.
- Überprüfung, ob das CE-Zeichen angebracht ist, sofern erforderlich
- Überprüfen der beigefügten Dokumentation! Einige Dinge gehören immer dazu, wie z.B. Name und Anschrift des Herstellers, Sicherheitshinweise, technische Daten, Montageanweisung, Beschreibung des Produkts, Garantie-/Gewährleistungshinweise, u.a.
- Überprüfen, ob das Produkt selbst richtig gekennzeichnet wurde und entsprechende Warnhinweise sichtbar sind
- Bedienungsanleitung in der richtigen Sprache
- Überprüfen, ob die Herstellerpflichten eingehalten wurden. Hier könnt ihr schauen, welche Voraussetzungen für welche Produkte gelten: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/ce-marking/manufacturers_de?etrans=de
- Wichtig: Wenn Händler Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Produkt möglicherweise ein Sicherheitsrisiko darstellt, müssen sie es der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden!
Aber das Produkthaftungsgesetz gilt doch nicht direkt für Händler?
Das stimmt natürlich, aber:
- oft ist der Händler gar nicht nur Händler, sondern Importeur oder gar (Quasi-)Hersteller
- Der Händler muss selbst auch sicherstellen, dass sein Produkt den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Andere Ware darf gar nicht vertrieben werden.
Und zu guter Letzt noch die Frage: Aber wenn ich mich bei Amazon doch nur an ein Produkt anhänge, muss ich doch nichts tun?
Nun: Doch! Denn das interessiert tatsächlich keinen – jedenfalls keinen Richter! Wer ein Produkt verkauft, muss sicherstellen, dass dieses alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt und auch Informationen, die für den Verbraucher relevant sind, bereitstellen. Gegebenenfalls muss man nach einer anderen Möglichkeit suchen, die relevanten Informationen einzupflegen.
Achtung auch beim Produktfoto: Wenn das Produkt von allen Seiten fotografiert wird, sollte man auch die entsprechenden Warnhinweise etc. sehen können. Ist das nicht der Fall, könnte es sein, dass das Produkt nicht gesetzeskonform ist. So kann ein Foto schnell auch zur Abmahngefahr werden.