ChatGPT – ist in aller Munde. Die Möglichkeiten sind großartig, die Anwendungsbereiche schier unendlich denkbar. Da hatte ich dementsprechend auch schon etliche Diskussionen, dass auch Anwälte das nutzen können. Gar habe sich ein Anwalt einen Antrag von der KI schreiben lassen. Alles jetzt so easy!
Tja nun…. meine Test-Ergebnisse mit ChatGPT in Sachen Juristerei sahen auf den ersten Blick toll aus, hielten aber (fast alle) meiner genaueren Überprüfung nicht stand. So ungefähr passte das oft schon, aber im Detail schlicht oft falsch.
Das hat jetzt auch ein Anwalt aus den USA bitter spüren müssen und sich so dem Hohn und Spott der Welt ausgesetzt, denn er hatte die KI für die Recherche nach Urteilen befragt und diese Urteile ungeprüft in seinem Schriftsatz benannt. Das Doofe: Die von der KI genannten Urteile gab es leider gar nicht:
Für den Anwalt könnte es noch schlimmer kommen, denn es werden jetzt rechtliche Konsequenzen gegen ihn geprüft, weil er mit den nicht existenten Urteilen das Gericht täuschen wollte. Also bitte bitte nutzt gerade in rechtlichen Dingen die KI nur als Ideengeber, aber verlasst euch nicht einfach darauf.
GPT 4.0 ist übrigens schon einen Quantensprung weiter. Diese hat das Rechtsanwaltsexamen locker bestanden:
Aber auch da gilt: Ihr seid haftbar für das, was ihr schreibt – nicht die KI. Also immer schön aufpassen…